HONORARE
2021
Grundlagen der Anwaltsvergütung
Eine faire Abrechnung setzt Vertrauen und Augenmaß voraus. Neben unternehmerischen Aspekten sollten Leistung und Erfolg bei jeder Abrechnung berücksichtigt werden.
Honoraranspruch des Rechtsanwaltes
Grundsätzlich kommen für alle österreichischen Rechtsanwälte dieselben gesetzlichen Tarifbestimmungen zur Anwendung. Diese sind vor allem das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), das Notariatstarifgesetz (NTG) und die Autonomen Honorarkriterien (AHK).
Für die Abrechnung bestehen grundsätzlich vier Möglichkeiten. Eine Abrechnung nach Einheitssatz, Einzelleistung, Stundensatz (Zeithonorar) und eine Pauschalhonorarvereinbarung. Wird nach Einheitssatz oder Einzelleistung abgerechnet, ist die Bemessungsgrundlage (auch Streitwert genannt) von entscheidender Bedeutung. Sie ist nämlich für die Höhe der einzelnen Leistungen maßgebend.
Unsere Kanzlei verfügt über sämtliche Voraussetzungen, sodass das jeweilige Honorar quasi auf Knopfdruck von der EDV berechnet werden kann. Regelmäßige Abrechnungen bzw. Leistungsübersichten dienen der Transparenz.
Rechtsschutzversicherung
Sollte Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für sämtliche Anwalts- und Prozesskosten aufkommen muss.
Grundsätzlich besteht auch für einen solchen Fall freie Anwaltswahl. Hier werden von Seiten der Rechtsschutzversicherungen immer wieder falsche Informationen erteilt. Bei der freien Anwaltswahl handelt es sich nämlich um ein Grundrecht. Sie sind daher für eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht verpflichtet, einen
Vertragsanwalt der Versicherung zu nehmen.
Gerne übernehme ich für Sie die betreffenden Arbeiten bzw. hole ich nach voriger
Überprüfung Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie die notwendige Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Welche Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung schlussendlich übernommen werden müssen, hängt vom jeweiligen Rechtsschutzversicherungsvertrag, insbesondere auch von der Versicherungssumme ab. So gibt es Verträge, in denen ein Selbstbehalt vereinbart wurde bzw. nur bestimmte Leistungen ersetzt werden müssen.
Gerne überprüfe ich Ihre Versicherungspolizze auch diesbezüglich. Sollte die Versicherung keine Kostendeckung gewähren, obwohl sie dazu verpflichtet wäre, kann auch eine Klage auf Kostendeckung eingebracht werden. Sollte die Versicherung daher meinen, dass keine Kostendeckung besteht, muss dies noch nicht stimmen.
Sofern von Seiten der Rechtsschutzversicherung die Kosten vollumfänglich übernommen werden, haben Sie im Anschluss keine Kosten zu tragen. Um Gewissheit zu erlangen, sollte dieser Punkt als erstes abgeklärt werden. Bringen Sie daher unbedingt zur ersten Besprechung Ihre Rechtsschutzversicherungspolizze mit (eine Kopie ist ausreichend).
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +43 1 865 99 06-0.